{"id":46,"date":"2017-05-01T09:27:21","date_gmt":"2017-05-01T09:27:21","guid":{"rendered":"http:\/\/foerderverein-steelers.de\/?p=46"},"modified":"2023-10-24T09:56:27","modified_gmt":"2023-10-24T08:56:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/foerderverein-steelers.de\/?p=46","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Vereins der F\u00f6rderer und Freunde des Schlittschuhclub Bietigheim-Bissingen e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen:<\/p>\n<p>Verein der F\u00f6rderer und Freunde des Schlittschuhclub Bietigheim-Bissingen e.V.<\/p>\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Bietigheim-Bissingen.<\/p>\n<p>Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. (Register-Nr. VR 300543)<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein hat den Zweck, den Eishockeysport im Jugend- und Amateurbereich des Schlittschuhclub Bietigheim-Bissingen e.V. zu f\u00f6rdern, insbesondere durch Beschaffung von Mitteln, die zur Erf\u00fcllung des satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecks dienen.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sein.<\/p>\n<p>Die Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, die gleichzeitig geleistete Zahlung der Aufnahmegeb\u00fchr und des Jahresmitgliedsbeitrages, sowie die schriftliche Zustimmung des Vorstandes, der nach freiem Ermessen entscheidet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.<\/p>\n<p>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand; er kann nur zum Ende eines Kalenderjahres mit einer K\u00fcndigungsfrist von 2 Monaten erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitgliedes beschlie\u00dfen (bei grob vereinssch\u00e4digendem Verhalten oder bei Nichtbezahlung des Beitrags).<\/p>\n<p>Vor der Beschlussfassung muss dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Entgelte<\/strong><\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren und sonstige Entgelte werden in der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDie Mitarbeit in den Organen erfolgt ehrenamtlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand (\u00a7 26 BGB) besteht aus 5 Mitgliedern:<\/p>\n<ul>\n<li>dem\/der 1. Vorsitzende\/n,<\/li>\n<li>dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem\/der Schatzmeister\/in,<\/li>\n<li>dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und<\/li>\n<li>dem\/der Verantwortlichen f\u00fcr das Vereinsheim.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle Vorstandsmitglieder vertreten den Verein einzeln.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Vorstandsmitgliedern nach \u00a7 26 BGB (\u00a77 Abs. 1) k\u00f6nnen noch vier weitere ordentliche Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist mit drei Mitgliedern beschlussf\u00e4hig und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der\/die 1. Vorsitzende. Der Vorstand hat den weiteren Verlauf und die Ergebnisse seiner Sitzungen in einem Protokoll festzuhalten.<\/p>\n<p>Jedes Vorstandsmitglied wird einzeln von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Bis zur Wahl eines neuen &nbsp; Vorstandes bleibt der bisherige Vorstand im Amt. Zu Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.<\/p>\n<p>Legt ein Mitglied des Vorstandes sein Amt nieder oder scheidet es aus dem Verein aus, so kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer einen Nachfolger w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Verg\u00fctung nach Ma\u00dfgabe einer Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a7 3 Nr. 26a EStG beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann bei Bedarf eine Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr vereinsinterne Regelungen unterhalb der Satzung erlassen. Die Gesch\u00e4ftsordnung ist nicht Bestandteil dieser Vereinsatzung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) die Wahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) Entgegennahme des Vorstands- und des Kassenberichtes, sowie den Bericht der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; c) Entlastung des Vorstandes<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; d) Festsetzung der Aufnahmegeb\u00fchren, Jahresbeitr\u00e4ge und Umlage<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; e) Beschlussfassung \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; f) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung<br \/>\n&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; g) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch schriftlich \u2013 alternativ elektronische &#8211; Einladung, unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung zur Tagesordnung beantragen.<\/p>\n<p>Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzungen bekanntzugeben. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet, sofern sie keinen anderen Versammlungsleiter w\u00e4hlt. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn 1\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie satzungsm\u00e4\u00dfig einberufen wurde. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst.<\/p>\n<p>Zur \u00c4nderung der Satzung, Ausschluss von Vereinsmitgliedern und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt.<\/p>\n<p>\u00dcber den wesentlichen Ablauf der Mitgliederversammlung und deren Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert, oder wenn \u00bc der Mitglieder dies schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde beantragt.<\/p>\n<p>Die Vorschriften \u00fcber die ordentliche Mitgliederversammlung gelten entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Die in der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten zwei Kassenpr\u00fcfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Es k\u00f6nnen nur Mitglieder gew\u00e4hlt werden, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Ihnen obliegt die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnung- und Kassenwesens des Vereins. Den Rechnungspr\u00fcfern sind alle Unterlagen und Belege des Rechnungswesens des Vereins vorzulegen.<\/p>\n<p>Jede Unstimmigkeit ist dem Vorstand unverz\u00fcglich zu berichten.<\/p>\n<p>In jedem Gesch\u00e4ftsjahr ist mindestens eine Rechnungspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Deren Ergebnisse sind schriftlich niederzulegen und in der Mitgliederversammlung vorzutragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p>Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der\/die Vorsitzende des Vorstands und der\/die Schatzmeister\/in gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den gemeinn\u00fctzigen Verein Schlittschuhclub Bietigheim-Bissingen e.V. oder -wenn dieser nicht mehr besteht oder sein steuerbeg\u00fcnstigter Zweck entfallen ist- an die Stadt Bietigheim-Bissingen, die das Vereinsverm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden haben.<\/p>\n<p>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grunde aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/p>\n<p>Bietigheim-Bissingen, 13. Oktober 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins der F\u00f6rderer und Freunde des Schlittschuhclub Bietigheim-Bissingen e.V. Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen: Verein der F\u00f6rderer und Freunde des Schlittschuhclub Bietigheim-Bissingen e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Bietigheim-Bissingen. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. (Register-Nr. 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